Zum 01.07.2004 wurden die Heilmittelrichtlinien geändert.
Zu den bisher geltenden Regelungen sind nun folgende Punkte hinzugekommen:
Höchstmenge von Behandlungseinheiten
pro Störungsbild und Genehmigungen:
Dies bedeutet, dass seitens der gesetzlichen Krankenkasse eine bestimmte
Anzahl von Therapien ohne weitere Prüfung übernommen werden.
Bei Überschreitung dieser Höchstmengen kann seitens des behandenden
Arztes nur eine "Verordnung außerhalb des Regelfalls" ausgestellt
werden. Diese Verordnung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse
genehmigugspflichtig. Der Verband der Ersatzkrankenkassen (DAK, Barmer,
KKH, TK etc.) hat bis auf weiteres auf die Genehmigungspflicht verzichtet.
Für die Ausstellung dieser Verordnungen sind außerdem weitere
diagnostische Untersuchungen erforderlich, die seitens des verordnenden
Arztes durchgeführt oder veranlaßt werden. Die bislang möglichen
Langfristverordnungen wurden in diesem Zusammenhang abgeschafft.
Um eine Überschreitung der Verordnungshöstmenge zu vermeiden
ist es erforderlich, dass Sie die Termine möglichst regelmäßig
wahrnehmen, da häufiges Unterbrechen zu einer Verlängerung der
Therapiedauer führt.
Ferner raten wir dringend zu Wiederholung der von uns empfohlenen Übungen.
Insbesondere in der Therapie mit Kindern ist ein Mitwirken des Elternhauses
von imenser Bedeutung. Übungen und leichte Hausaufgaben sollen Ihnen
und Ihren Kindern helfen die Therapieinhalte zu festigen und einen schnelleren
Therapieerfolg sicher zu stellen.
Hier haben wir ein paar Beispiele zusammengestellt, woran Sie eine korrekt und vollständig ausgefüllte Heilmittelverordnung erkennen können:
- Ist der Kopf mit Ihren Angaben vollständig und korrekt ausgefüllt (Krankenkasse, Patientendaten, Vertragsarztnummer, Datum)?
- Wurde das Verordnungfeld korrekt ausgefüllt (welche Verordnungsart wurde angekreuzt, besteht die medizinische Notwendigkeit eines Hausbesuches, (ja/nein), wird ein späterer Behandlungsbeginn erfolgen (falls dieser nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen kann), ist eine Gruppentherpie sinnvoll?
- Wurden Angaben zur Therapiedauer, -menge und -frequenz gemacht?
- Wurde die richtige Therapie verordnet?
- Wurde eine Diagnose und ein entsprechender Diagnoseschlüssel eingetragen (z.B. ST1 o.ä.) eingetragen?
- Wurde die Verordnung vom Arzt gestempelt und unterschrieben?
Eine Abbildung der neuen Heilmittelverordnung mit entsprechenden Erläuterungen werden wir später hinzufügen. In einer Übergangsfrist sind die alten Heilmittelverordnungen weiterhin bis zum 31.08.2004 gültig, wenn die oben gemachten Eintragungen vorgenommen wurden (neu sind die rot gekennzeichneten Angaben).
Hier können Sie sich eine alte Heilmittelverordnung ansehen. Ausführliche Erläuterungen und Hinweise zu den Markierungspunkten finden Sie HIER .
Weitere Infos zu den Heilmittelrichtlinien finden Sie HIER .