Praxis für Logopädie Sellschopp

Häufige gestellte Fragen (FAQ):

Was ist Logopädie?
Was findet in der logopädischen Therapie statt?
Wer kann behandelt werden?
Muß Logopädie verordnet sein und wer kann dies verordnen?
Wie erhalte ich einen Termin für die logopädische Behandlung?
Wie lang sind Ihre Wartzeiten für einen Termin?
Welche Störungsbilder behandeln Sie?
Wie lange dauert eine Sitzung?
Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Behandlung?
Behandleln Sie auch LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)?
Ab welchen Alter sollte man ein Kind beim Logopäden vorstellen?
Muß ein Rezept von der Krankenkasse genehmigt werden?
Machen Sie auch Hausbesuche?
Wann müssen Zuzahlungen zu den Rezepten erfolgen?
Was kann ich tun, wenn ich von meinem Arzt kein Rezept erhalte?






Was ist Logopädie?

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Was findet in der logopädischen Therapie statt?

Innerhalb der Therapie wird mittels unterschiedlicher Konzepte und Therapiemethoden versucht, eine optimale Besserung oder Heilung des Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Redeflußproblems zu erreichen. Die dafür eingesetzten Methoden und Therapieansätze richten sich dabei nach dem vorliegenden Störungsbild und dem jeweiligen Patienten. Besonders innerhalb der Therapie mit Kindern ist eine kindgerechte Therapie notwendig, die auf spielerische Weise versucht, bestimmte Sprechmuster zu durchbrechen und neue Anzuleiten.
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wer kann behandelt werden?

Theoretisch sind alle Störungen im Bereich von Sprechen und Sprache behandelbar. Dennoch sind abhängig von verschiedenen Faktoren Einschränkungen in Bezug auf die Heilung zu machen. Gerade Sprechprobleme (bspw. Sigmatismus (Lispeln) läßt sich in jungen Jahren deutlich besser behandeln als bei Erwachsenen. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine Behandlung sinnvoll ist oder rufen Sie uns an.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Muß Logopädie verordnet sein und wer kann dies verordnen?

Für die logopädische Therapie benötigen Sie die Verordnung eines Arztes. Üblicherweise erhalten Sie diese bei ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt, beim Kinderarzt oder Neurologen. Allgemeinmediziner können auch verordnen, sofern sie über die geeigneten Test und Diagnosekenntnisse verfügen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wie erhalte ich einen Termin für die logopädische Behandlung?

Nach der telefonischen oder Online-Anmeldung erhalten Sie bei uns üblicherweise innerhalb von 3-4 Wochen einen Untersuchungstermin, an dem wir uns ein Bild machen wollen, indem wir verschieden Tests durchführen und mit Ihnen ausgiebig über die Störung sprechen. Auf dieser Grundlage entscheidet sich, ob und wann mit einer Therapie begonnen wird. Hierbei berücksichtigen wir die Dringlichkeit und versuchen Ihre und unsere zeitlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wie lang sind Ihre Wartzeiten für einen Termin?

Wir arbeiten nicht mit expliziten Wartelisten. Da wir auch Akutpatienten (bzw. Schlaganfall- und Stimmpatienten) behandeln, müssen wir in der Terminvergabe flexibel sein. Erste Priorität bei der Terminvergabe hat die Dringlichkeit des Störungsbildes. Zusätzlich muss berücksichtigt werden, welche Zeiträume Sie uns für die Termine einräumen. Wenn Sie es ermöglichen können, so versuchen Sie uns einen Vormittagstermin einzurichten, da wir die Nachmittagstermine an Schulkinder und Berufstätige vergeben müssen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Welche Störungsbilder behandeln Sie?

Wir behandeln alle logopädischen Störungsbilder.
Im einzelnen sind dies:
Sigmatismus (umgangssprachlich Lispeln)
Dysgrammatis (fehlerhafte Wort- oder Satzkonstruktionen)
Stottern
Poltern
Stimmstörungen
Sprechstörungen
Aphasien (Sprachverlust/-störung nach Schlaganfall oder Unfall)
Dyslalien (fehlerhafte Wortbildung bei Ersetzung von regelüblichen Buchstaben durch andere)
myofunktionelle Störungen (Störungen der Mund- und Zungenmotorik und Fehlstellungen)
Sprachentwicklungsverzögerungen
Sprachentwicklungsbehinderungen
Dysarthrien (Schluckstörungen)
 
 
 

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Wie lange dauert eine Sitzung?

Abhängig von der Verordnung dauert eine Therapiesitzung 30-45 Minuten im Regelfall jedoch 40-45 Minuten.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Behandlung?

Dies ist stark abhängig vom Störungsbild und der Motivation des Patienten. Hinzu kommt, ob seitens des Patienten eine regelmäßige Terminfolge eingehalten wird und ob auch außerhalb der Therapiesitzung die vom Therapeuten empfohlenen Übungen wahrgenommen werden. Eine aktive Mitarbeit bei der Behandlung der Symptomatik kann die Therapiezeit erheblich verkürzen.
Seit dem 01.07.2001 gelten zudem die Heilmittelrichtlinien, die bei einzelnen Störungsbildern Obergrenzen für die logopädische Therapie vorsehen. Eine Verlängerung über diese Grenze hinaus wird nur in Ausnahmefällen gewährt, so daß eine aktive Mitarbeit dazu beiträgt, die Behandlung in den von der Krankenkasse vorgesehenen Zeitraum abzuschließen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Behandleln Sie auch LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)?
Lese-Rechtschreib-Schwäche oder auch Legathenie-Therapie, ist keine seitens der Heilmittelrichtlinien von den Krankenkassen übernommene Leistung. Erfahrungsgemäß liegt oftmals jedoch auch noch eine Wahrnehmungsstörung vor, die logopädisch behandelt werden kann und von den Kassen übernommen wird.
Sollten Sie jedoch an einer gezielten LRS-Therapie interessiert sein, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Ab welchen Alter sollte man ein Kind beim Logopäden vorstellen?
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Muß ein Rezept von der Krankenkasse genehmigt werden?

Dies ist abhängig von der Krankenkasse. Es gelten folgende Regelungen: IKK-, BKK-, Bundesknappschaft- und LKK-Rezepte sind prinzipiell genehmigungspflichtig. Sollten Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sein, so müssen Sie das Rezept nach dem Untersuchungstermin bei der Kasse zwecks Genehmigung einreichen. Erst nachdem Ihre Kasse eine Übernahme der Kosten zugestimmt hat kann mit der Behandlung begonnen werden. Alle Folgerezepte müssen ebenfalls und zwar vor Behandlungsbeginn genehmigt sein. Helfen Sie uns dabei innerhalb dieses Verfahrens Behandlungsunterbrechungen zu vermeiden, indem Sie das Rezept möglichst sofort nach Ausstellung durch den Arzt Ihrer Krankenkasse vorlegen. Ohne genehmigtes Rezept können und dürfen wir sonst keine Behandlung durchführen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Machen Sie auch Hausbesuche?

Hausbesuche müssen ärztlich verordnet und somit medizinisch indiziert sein. Sollte es dem Patienten also aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, die Praxis aufzusuchen, kann der Arzt eine häusliche Therapie verordnen. Dies ist betrifft meist Patienten, die nach einem Schlaganfall eine logopädische Therapie benötigen. In diesen Fällen vermerkt der behandelnde Arzt den Hausbesuch auf dem Rezept.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Wann müssen Zuzahlungen zu den Rezepten erfolgen?

Alle Patienten, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sind mit Beginn des 18. Lebensjahres verpflichtet, einen Eigenanteil bei Rezeptverordnungen zu leisten. Ähnlich wie bei den Zuzahlungen bei Arztneimitteln muß der Patient bei der logopädischen Verordnung 15% der Behandlungskosten selber tragen. Natürlich gibt es hierfür Ausnahmen. Schüler, Studenten und einkommensschwache Patienten können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen und erhalten einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei Behandlungsbeginn und vorlegen müssen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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Was kann ich tun, wenn ich von meinem Arzt kein Rezept erhalte?

Sprechen Sie uns in diesem Fall an. Oftmals kann in direktem Gespräch geklärt werden, ob eine logopädische Behandlung jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein kann. Wir haben hier immer gute Erfahrung gemacht, wenn man das direkte Gespräch mit dem behandelnden Arzt sucht und hier die Form und Dauer der Therpie abstimmt.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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