Was ist Logopädie?
Was findet in der
logopädischen Therapie statt?
Wer kann behandelt werden?
Muß
Logopädie verordnet sein und wer kann dies verordnen?
Wie erhalte
ich einen Termin für die logopädische Behandlung?
Wie lang sind Ihre
Wartzeiten für einen Termin?
Welche Störungsbilder
behandeln Sie?
Wie lange dauert eine Sitzung?
Über welchen
Zeitraum erstreckt sich die Behandlung?
Behandleln Sie auch LRS (Lese-Rechtschreib-Schwäche)?
Ab welchen Alter
sollte man ein Kind beim Logopäden vorstellen?
Muß
ein Rezept von der Krankenkasse genehmigt werden?
Machen Sie auch Hausbesuche?
Wann müssen
Zuzahlungen zu den Rezepten erfolgen?
Was kann
ich tun, wenn ich von meinem Arzt kein Rezept erhalte?
Innerhalb der Therapie wird mittels unterschiedlicher Konzepte und Therapiemethoden
versucht, eine optimale Besserung oder Heilung des Sprach-, Sprech-, Stimm-
oder Redeflußproblems zu erreichen. Die dafür eingesetzten Methoden
und Therapieansätze richten sich dabei nach dem vorliegenden Störungsbild
und dem jeweiligen Patienten. Besonders innerhalb der Therapie mit Kindern
ist eine kindgerechte Therapie notwendig, die auf spielerische Weise versucht,
bestimmte Sprechmuster zu durchbrechen und neue Anzuleiten.
Theoretisch sind alle Störungen im Bereich von Sprechen und Sprache
behandelbar. Dennoch sind abhängig von verschiedenen Faktoren Einschränkungen
in Bezug auf die Heilung zu machen. Gerade Sprechprobleme (bspw. Sigmatismus
(Lispeln) läßt sich in jungen Jahren deutlich besser behandeln
als bei Erwachsenen. Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt, ob eine
Behandlung sinnvoll ist oder rufen Sie uns an.
Für die logopädische Therapie benötigen Sie die Verordnung
eines Arztes. Üblicherweise erhalten Sie diese bei ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt,
beim Kinderarzt oder Neurologen. Allgemeinmediziner können auch verordnen,
sofern sie über die geeigneten Test und Diagnosekenntnisse verfügen.
Nach der telefonischen oder Online-Anmeldung erhalten Sie bei uns üblicherweise
innerhalb von 3-4 Wochen einen Untersuchungstermin, an dem wir uns ein
Bild machen wollen, indem wir verschieden Tests durchführen und mit
Ihnen ausgiebig über die Störung sprechen. Auf dieser Grundlage
entscheidet sich, ob und wann mit einer Therapie begonnen wird. Hierbei
berücksichtigen wir die Dringlichkeit und versuchen Ihre und unsere
zeitlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
Wir arbeiten nicht mit expliziten Wartelisten. Da wir auch Akutpatienten
(bzw. Schlaganfall- und Stimmpatienten) behandeln, müssen wir in der
Terminvergabe flexibel sein. Erste Priorität bei der Terminvergabe
hat die Dringlichkeit des Störungsbildes. Zusätzlich muss berücksichtigt
werden, welche Zeiträume Sie uns für die Termine einräumen.
Wenn Sie es ermöglichen können, so versuchen Sie uns einen Vormittagstermin
einzurichten, da wir die Nachmittagstermine an Schulkinder und Berufstätige
vergeben müssen.
Wir behandeln alle logopädischen Störungsbilder.
Im einzelnen sind dies:
Sigmatismus (umgangssprachlich Lispeln)
Dysgrammatis (fehlerhafte Wort- oder Satzkonstruktionen)
Stottern
Poltern
Stimmstörungen
Sprechstörungen
Aphasien (Sprachverlust/-störung nach Schlaganfall oder Unfall)
Dyslalien (fehlerhafte Wortbildung bei Ersetzung von regelüblichen
Buchstaben durch andere)
myofunktionelle Störungen (Störungen der Mund- und Zungenmotorik
und Fehlstellungen)
Sprachentwicklungsverzögerungen
Sprachentwicklungsbehinderungen
Dysarthrien (Schluckstörungen)
Abhängig von der Verordnung dauert eine Therapiesitzung 30-45 Minuten
im Regelfall jedoch 40-45 Minuten.
Dies ist stark abhängig vom Störungsbild und der Motivation
des Patienten. Hinzu kommt, ob seitens des Patienten eine regelmäßige
Terminfolge eingehalten wird und ob auch außerhalb der Therapiesitzung
die vom Therapeuten empfohlenen Übungen wahrgenommen werden. Eine
aktive Mitarbeit bei der Behandlung der Symptomatik kann die Therapiezeit
erheblich verkürzen.
Seit dem 01.07.2001 gelten zudem die Heilmittelrichtlinien, die bei
einzelnen Störungsbildern Obergrenzen für die logopädische
Therapie vorsehen. Eine Verlängerung über diese Grenze hinaus
wird nur in Ausnahmefällen gewährt, so daß eine aktive
Mitarbeit dazu beiträgt, die Behandlung in den von der Krankenkasse
vorgesehenen Zeitraum abzuschließen.
Dies ist abhängig von der Krankenkasse. Es gelten folgende Regelungen:
IKK-, BKK-, Bundesknappschaft- und LKK-Rezepte sind prinzipiell genehmigungspflichtig.
Sollten Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sein, so müssen
Sie das Rezept nach dem Untersuchungstermin bei der Kasse zwecks Genehmigung
einreichen. Erst nachdem Ihre Kasse eine Übernahme der Kosten zugestimmt
hat kann mit der Behandlung begonnen werden. Alle Folgerezepte müssen
ebenfalls und zwar vor Behandlungsbeginn genehmigt sein. Helfen Sie uns
dabei innerhalb dieses Verfahrens Behandlungsunterbrechungen zu vermeiden,
indem Sie das Rezept möglichst sofort nach Ausstellung durch den Arzt
Ihrer Krankenkasse vorlegen. Ohne genehmigtes Rezept können und dürfen
wir sonst keine Behandlung durchführen.
Hausbesuche müssen ärztlich verordnet und somit medizinisch
indiziert sein. Sollte es dem Patienten also aus gesundheitlichen Gründen
nicht möglich sein, die Praxis aufzusuchen, kann der Arzt eine häusliche
Therapie verordnen. Dies ist betrifft meist Patienten, die nach einem Schlaganfall
eine logopädische Therapie benötigen. In diesen Fällen vermerkt
der behandelnde Arzt den Hausbesuch auf dem Rezept.
Alle Patienten, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, sind mit Beginn
des 18. Lebensjahres verpflichtet, einen Eigenanteil bei Rezeptverordnungen
zu leisten. Ähnlich wie bei den Zuzahlungen bei Arztneimitteln muß
der Patient bei der logopädischen Verordnung 15% der Behandlungskosten
selber tragen. Natürlich gibt es hierfür Ausnahmen. Schüler,
Studenten und einkommensschwache Patienten können sich von der Zuzahlungspflicht
befreien lassen und erhalten einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei
Behandlungsbeginn und vorlegen müssen.
Sprechen Sie uns in diesem Fall an. Oftmals kann in direktem Gespräch
geklärt werden, ob eine logopädische Behandlung jetzt oder zu
einem späteren Zeitpunkt sinnvoll sein kann. Wir haben hier immer
gute Erfahrung gemacht, wenn man das direkte Gespräch mit dem behandelnden
Arzt sucht und hier die Form und Dauer der Therpie abstimmt.